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Der Begriff " Lex Fori " bedeutet das Recht des
Gerichtsstands oder das Forum, d.h. das Recht des Orts, an dem Klage geführt wird. Dieser
juristische Ausdruck wurde uns von den Römern überliefert zu einem Zeitpunkt als das
Latein und das römische Recht die Städte beherrschte, welche wir jetzt London, Paris,
Brüssel, Rom, Tunis, Istanbul, Damaskus nennen.
Dieser Begriff erhielt später die Bedeutung " Ort, an dem
man diskutiert und Mißverständnisse sowie Konflikte löst ".
Indem wir hier an den Ursprung des Begriffs erinnern, möchten wir
unseren Willen unterstreichen, einen internationalen Raum des Rechtsbeistands, der
prozeduralen Strategien und Reflektionen zum Nutzen unserer Mandanten, zu gestalten.
Die Bezeichnung Lex Fori wurde gewählt, um den Willen zu
symbolisieren, für die Mandanten dazusein und ihnen die Möglichkeit zu geben,
Rechtskenntnis zu erlangen, unabhängig von dem Ort, den sie gewählt haben, um ihre
Aktivitäten auszuüben. Auch die Schließung immer neuer multinationaler Abkommen sowie
der Einfluß des europäischen Rechts verhindern nicht, daß jedes Land, jeder
Wirtschaftsraum, jede Gerichtsbarkeit ihre eigenen Regeln, Gebräuche und Gewohnheiten
hat.
Unsere Aufgabe ist es, den juristischen Beistand und die nötigen
Ratschläge zu geben, sowie die Unabhängigkeit zu haben, die es dem Mandanten
ermöglichen, sich sicher zu fühlen, sei es bei der Verhandlung eines Liefervertrags mit
einem Lieferanten in seinem eigenen Büro oder bei der Wahl seines Geschäftspartners am
anderen Ende der Welt, bei einem Rechtsstreit mit einem seiner Konkurrenten auf dem
lokalen Markt oder bei der Eintreibung von Aussenständen im Ausland.
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